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AGBs

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

Für alle Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens sind, sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, nachstehende Bedingungen massgebend.
Bedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung besteht. Anderslautende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, soweit sie von unserem Unternehmen ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

1. Offerte / Auftragsbestätigung
1.1 Eine von der Firma Kaufmann WKSB AG erstellte Offerte ist für unsere Kunden während der auf der Offerte angegebenen Zeitspanne, ab dem in der Offerte aufgeführten Datum an, verbindlich, respektive von uns garantiert.
Jeder Auftrag, der nach Ablauf dieser Frist erteilt wird, bedarf seitens der Firma Kaufmann WKSB AG einer erneuten Auftragsbestätigung.
1.2 Prospekte, Kataloge und dergleichen sind ohne anderweitige Vereinbarungen nicht verbindlich.
Angaben in technischen Unterlagen sind nur insofern verbindlich, wie sie ausdrücklich zugesichert sind.
1.3 Unsere Firma behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen, die sie dem Kunden ausgehändigt hat, vor.
Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der Firma Kaufmann WKSB AG ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden sind.
Wird die Offerte unseres Unternehmens nicht berücksichtigt, sind sämtliche dazugehörigen Unterlagen der Firma Kaufmann WKSB AG zurückzugeben.
1.4 Offerten sind aufgrund der Angaben des Kunden ausgearbeitet.
Entsprechen die vom Kunden gemachten Angaben oder die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten oder wurde unser Unternehmen über Umstände, die anderes oder zusätzliches Material, eine andere Konzeption oder eine andere Ausführung bedingt hätten nicht in Kenntnis gesetzt, so gehen die entsprechenden Kosten, respektive Mehrosten, zulasten des Kunden.

2. Preise
2.1 Alle Preise verstehen sich netto, einschliesslich der gegebenenfalls zu verrechnende Mehrwertsteuer.
2.2 Wird auf Wunsch des Kunden oder aus sonstigen Gründen Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet, so wird diese nach den Ansätzen des Taglohntarifes verrechnet.
Zuschläge für erschwerende Umstände werden verrechnet, sofern diese bei der Offertanfrage nicht erkannt wurden oder nicht erfasst werden konnten. Als erschwerende Umstände gelten z.B. Lohnzuschläge für ausserordentliche Schmutzarbeiten, Arbeiten in nassen Kanälen, beengten Räumen oder grossen Höhen (über 3 Meter), in Räumen mit über 45ºC Raumtemperatur, in gesundheitsgefährlichen Lokalen, in Kesselhäusern und Unterstationen.
Bei witterungsbedingten Unterbrüchen, bei Arbeiten im Freien sowie bei Zeitversäumnissen, ohne Verschulden unsererseits, werden die Ausfallstunden zum Taglohntarif separat verrechnet, ebenso allfällige Mehrkosten für Reisespesen, Logiskosten und Reisezeit bei zwangsweisen oder bauseits verlangten, nicht vorgesehenen Arbeitsunterbrechungen sowie an den lokalen Feiertagen.
2.3 Der Offerte liegen die aktuellen Löhne zugrunde. Allfällige während der Ausführung eintretende allgemeine Lohnerhöhungen sowie allgemeine Preiserhöhungen der Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu übernehmen.
2.4 Bei Verschulden des Kunden hat unsere Firma Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung nach Massgabe der geleisteten Arbeit.
Als Verschulden sind dem Kunden unter anderem mangelhafte Angaben in den Ausschreibungsunterlagen anzurechnen.
2.5 Im Übrigen erfolgt eine Preisanpassung, wenn die in Ziff. 2.5 der vorliegenden Lieferbedingungen genannten Umstände vorliegen.
2.6 Der Preisstellung liegt eine Montagehöhe von maximal 3 m zugrunde, sofern in der Offertausschreibung nicht grössere Montagehöhen festgelegt sind. Allfällige wegen Überschreitung der genannten Maximalhöhe entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu übernehmen.

3. Lieferfrist
3.1 Sofern im Vertrag nicht anders festgehalten, beginnt die Lieferfrist sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die durch den Kunden allenfalls zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen insbesondere in folgenden Fällen:
a) Wenn dem Unternehmer die Angaben, die er für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht.
b) Wenn Hindernisse auftreten, die unser Unternehmen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. nicht rechtzeitige Bedienung unseres Unternehmens durch unsere Unterlieferanten, rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Nebenarbeiten, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Pandemien, Epidemien.
c) Wenn Hindernisse auftreten, die unsere Firma trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. nicht rechtzeitige Bedienung unserer Firma durch ihre Unterlieferanten, rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Nebenarbeiten, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Pandemien, Epidemien.
d) Wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
3.3 Für eine nachweislich durch unser Unternehmen verschuldete Verzögerung ist der Kunde berechtigt, falls ihm aus der Verspätung ein beweisbarer Schaden erwächst, für jede volle Woche der eingetretenen Verspätung eine Entschädigung von
höchstens 0.5% des Vertragspreises zu beanspruchen, bis zu einem Maximum von 5% des Vertragspreises. Für die ersten zwei Wochen der Verspätung besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat der Kunde unserer Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen.
Wird diese Nachfrist aus Gründen, die unser Unternehmen zu vertreten hat, nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung bzw. Leistung unserer Firma zu verweigern, sofern begründete Aussicht auf Erfüllung nicht mehr besteht. Führt eine von der Firma Kaufmann WKSB AG zu vertretende und über die Nachfrist hinausgehende Verspätung für den Kunden zu einer wirtschaftlich unzumutbaren Lage, so ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bereits geleisteten Zahlungen für die verspätet gelieferten Teile zurückzufordern. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen unseres Unternehmens hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche, ausser den in Ziff. 3.3 ausdrücklich genannten.

4. Arbeitsbedingungen
Der Stand der Bau- und Montagearbeiten muss ein ungehindertes zweckentsprechendes Arbeiten ermöglichen. Der Kunde hat für den notwendigen Schutz ausgeführter Isolierarbeiten zur Vermeidung von Beschädigungen zu sorgen. Reparaturen an beschädigten Isolierungen, welche durch Drittpersonen verursacht wurden, werden zusätzlich nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat kostenlos Beleuchtung und Stromanschluss inkl. FI für Licht- und Kraftstrom, Heizung, Wasser, Wetterschutz, Schweissarbeiten, Kran- und Liftbenützung, die aufgestellte Gerüstung sowie gegebenenfalls einen abschliessbaren Raum für die Lagerung der Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.

5. Regiearbeiten
Regiearbeiten werden aufgrund erstellter Tagesrapporte nach den jeweils gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. In den Regielohnansätzen ist die Benützung von Servicewagen, Kleinmaschinen und von Spezialwerkzeugen etc. nicht inbegriffen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungen an unser Unternehmen ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen zu leisten, gegebenenfalls monatliche Abschlagszahlungen nach Massgabe des Baufortschritts (ohne Rückbehaltsrecht des Kunden). Mit Einreichen der entsprechenden Rechnung unsererseits wird die jeweilige Forderung fällig.
6.2 Bei Arbeitsunterbrüchen ist unsere Firma berechtigt, Teilzahlungen bis zum Wert der bereits ausgeführten Arbeiten zu verlangen. Vor und während der Ausführung des Auftrags steht unserem Unternehmen das Recht zu, für den ganzen Rechnungsbetrag Sicherstellung zu verlangen. Wird die Sicherstellung vom Kunden verweigert, ist die Firma Kaufmann WKSB AG  berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten unter Geltendmachung des Werkpreises für bereits ausgeführte Arbeiten oder gelieferte Materialien und weitergehender Schadenersatzansprüche.
6.3 Die Zurückbehaltung der Zahlungen bzw. die Verrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden oder die Anwendung des Retentionsrechtes an Objekten oder Werten, die unserem Unternehmen gehören, ist ausgeschlossen und wird in allen Fällen wegbedungen.

7. Gewährleistung / Haftung für Mängel
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen aus unserer Firma, bei Montageleistungen mit der fertigen Montage.
Nach Ablauf dieser Garantiefristen sind die Ansprüche des Kunden verjährt jede Haftung der Firma Kaufmann WKSB AG ist erloschen.
7.2 Zeigen sich innerhalb der Frist gemäss Ziff. 7.1 Mängel, die nachweisbar auf das Material oder auf eine unsachgemässe Ausführung durch unser Unternehmen zurückzuführen sind, so verpflichten wir uns, die entsprechenden Teile
so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder aber zu ersetzen.
Ersetzte Teile werden wieder Eigentum unserer Firma. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert sechs Monate ab Ersatz oder ab Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff. 7.1 beträgt.
7.3 Sind zugesicherte Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch unser Unternehmen.
Vorausgesetzt ist stets die rechtzeitige Rüge. Zugesicherte Eigenschaften der Lieferungen oder Leistungen sind nur jene, die im Vertrag oder in den vereinbarten Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Ist jedoch eine Abnahmeprüfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist.
7.4 Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, hat der Kunde das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferungen oder Leistungen zu verweigern. Sollte für den Kunden eine Teilannahme der Lieferungen bzw. der Leistungen unzumutbar sein, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Unsere Firma kann nur dazu verpflichtet werden, diejenigen Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.
7.5 Von der Gewährleistung und Haftung unseres Unternehmens ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. So sind z.B. ausgeschlossen Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, nicht durch unsere Unternehmung ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die unser Unternehmen nicht zu vertreten hat.
7.6 Wegen Mängeln des Materials oder der Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 7 ausdrücklich genannten.

8. Ausschluss weiterer Haftungen
Alle Ansprüche des Kunden, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Diese Einschränkungen gelten nicht nur für rechtswidrige Absichten oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, sondern gelten auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

9. Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand für den Kunden und unsere Unternehmung ist der Sitz unserer Firma.
Wir sind jedoch auch dazu berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
9.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.



Kaufmann WKSB AG
Ziegeleistr 60 - 66
CH-4242 Laufen
Email info@wksb.ch

Tel. +41 61 761 32 82
IBAN CH88 0630 0016 9539 9250 9
MwSt Nr. CHE-107.733.624 MWST
HR Nr. CH-270.2.000.398-9

Wir verstehen Technische Dämmungen

Und zum Schluss gibts natürlich noch eine Ladung unserer berühmten Bildli!
Ja, wir haben schon so Einiges gebastelt...

Freundliche Grüsse

Kaufmann WKSB AG
Mirco Kaufmann